Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISOlde AI GmbH, Oberländer Ufer 160, 50968 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 127159 (nachfolgend „Anbieter“), für die Nutzung der Software „ISOlde AI“ unter www.iso-ki.de.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. 1.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der webbasierten Software „ISOlde AI“ (auch „ISO KI“) einschließlich der KI-Assistentin „Isolde“ (nachfolgend gemeinsam „Software“) sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Anbieters.
  2. 2.
    Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere einen Handelsregisterauszug, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Gewerbeanmeldung.
  3. 3.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Dies gilt auch für Einkaufs- oder Lizenzbedingungen, auf die der Kunde in Bestellungen, Bestätigungen oder sonstiger Korrespondenz verweist.
  4. 4.
    Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, insbesondere über Enterprise- oder Beraterlizenzen, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform getroffen wurden.
  5. 5.
    Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Im Fall von Widersprüchen geht die AVV diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

In diesen AGB bedeuten:

  • „Kunde“: das Unternehmen, für das ein Konto registriert, ein Projekt angelegt oder ein Bezahlplan bestellt wird.
  • „Nutzer“: die natürlichen Personen, denen der Kunde Zugang zur Software einräumt, insbesondere eigene Beschäftigte und über die Software eingeladene Teammitglieder.
  • „Projekt“: der abgegrenzte Arbeitsbereich in der Software, in dem das Qualitätsmanagementsystem genau eines Unternehmens aufgebaut, dokumentiert und gepflegt wird.
  • „Kundendaten“: alle Daten, Inhalte und Dateien, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben oder hochladen oder durch die Software erzeugen lassen.
  • „KI-Ergebnisse“: Texte, Vorschläge, Entwürfe, Bewertungen, Antworten und sonstige Inhalte, die die Software mithilfe künstlicher Intelligenz automatisiert erzeugt.
  • „Free-Plan“: der unentgeltliche Nutzungsumfang der Software.
  • „Bezahlplan“: das kostenpflichtige Abonnement für ein Projekt.
  • „Textform“: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von § 126b BGB, insbesondere per E-Mail.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

  1. 1.
    Die Darstellung der Software und der Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. 2.
    Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über den Free-Plan ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Konto freischaltet; dies geschieht in der Regel mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse.
  3. 3.
    Den Bezahlplan bestellt der Kunde für das jeweilige Projekt in der Software über die Schaltfläche zur Zahlung und den anschließenden Bezahlvorgang bei dem Zahlungsdienstleister Stripe. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über den Bezahlplan kommt mit der Freischaltung des Bezahlplans für das Projekt zustande, spätestens mit dem Zugang der ersten Rechnung.
  4. 4.
    Wer die Registrierung oder eine Bestellung für ein Unternehmen vornimmt, versichert, hierzu bevollmächtigt zu sein. Fehlt die Vertretungsmacht, haftet die handelnde Person nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. 5.
    Der Kunde hat bei der Registrierung und der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich in der Software zu aktualisieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
  6. 6.
    Die Vertragssprache ist Deutsch. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist unter www.iso-ki.de/agb abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden. Der Anbieter dokumentiert, welche Fassung der Kunde wann akzeptiert hat.

§ 4 Leistungsumfang

  1. 1.
    Der Anbieter stellt die Software als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt den Kunden beim Aufbau, bei der Dokumentation und bei der Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001, insbesondere durch einen geführten Aufbauprozess, die Erstellung von QM-Dokumenten, Unterstützung bei internem Audit und Managementbewertung, die Ablage von Nachweisen sowie die KI-Assistentin „Isolde“.
  2. 2.
    Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und in der Software zum Zeitpunkt der Bestellung. Welche Funktionen im Free-Plan enthalten sind und welche einen Bezahlplan voraussetzen, ist in der Software ausgewiesen. Der Bezahlplan gilt jeweils für ein Projekt.
  3. 3.
    Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht einen bestimmten Erfolg. Er schuldet insbesondere nicht die erfolgreiche Zertifizierung des Kunden, das Bestehen eines Audits, die Erteilung oder Aufrechterhaltung eines Zertifikats oder die Normkonformität des Qualitätsmanagementsystems des Kunden. Über die Zertifizierung entscheidet ausschließlich die vom Kunden beauftragte, unabhängige Zertifizierungsstelle. Der Anbieter ist weder Zertifizierungsstelle noch Auditor.
  4. 4.
    Die Software ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Arbeitsschutz- oder sonstige fachliche Beratung. Angaben zu rechtlichen und behördlichen Anforderungen, etwa im Rechtskataster, sind Hilfestellungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität; ihre Prüfung für das eigene Unternehmen obliegt dem Kunden.
  5. 5.
    Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf eine installierbare Version oder auf bestimmte Schnittstellen besteht nicht. Einrichtung, Schulung, Beratung und individuelle Anpassungen schuldet der Anbieter nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
  6. 6.
    Der Anbieter kann angemessene technische Grenzen für die Nutzung festlegen, insbesondere für Speicherplatz, Dateigröße und Dateitypen von Uploads sowie die Anzahl von KI-Anfragen in einem bestimmten Zeitraum, soweit dies dem Schutz des Betriebs dient und die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
  7. 7.
    Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte als Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbank, KI-Verarbeitung, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten regeln die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) und die Datenschutzerklärung.

§ 5 Besondere Bestimmungen für KI-Funktionen

  1. 1.
    Die Software nutzt KI-Modelle von Drittanbietern, derzeit Microsoft Azure OpenAI, um Entwürfe, Vorschläge und Antworten zu erzeugen. KI-Ergebnisse entstehen automatisiert auf Grundlage statistischer Modelle. Sie können unvollständig, veraltet, unpassend oder fachlich falsch sein, auch wenn sie sprachlich überzeugend wirken.
  2. 2.
    KI-Ergebnisse sind Entwürfe. Der Kunde ist verpflichtet, sie vor jeder Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für sein Unternehmen zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen, insbesondere bevor er sie als dokumentierte Information freigibt, einer Zertifizierungsstelle vorlegt oder an Dritte weitergibt. Bestätigt oder übernimmt der Kunde ein KI-Ergebnis in der Software, macht er es sich zu eigen.
  3. 3.
    Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ergebnisse bestimmten Normen, Rechtsvorschriften oder Anforderungen von Zertifizierungsstellen entsprechen, frei von Rechten Dritter sind oder bei gleicher Eingabe gleich ausfallen. Dasselbe gilt für Funktionen, die öffentlich zugängliche Informationen abrufen und auswerten, etwa die automatische Erstellung eines Unternehmensprofils anhand einer Website.
  4. 4.
    Der Anbieter darf die eingesetzten KI-Modelle und KI-Anbieter wechseln oder aktualisieren, sofern die Qualität der Funktionen und das Datenschutzniveau im Wesentlichen erhalten bleiben.
  5. 5.
    Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle. Die Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der AVV.
  6. 6.
    Der Kunde gibt in KI-Funktionen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, keine Geschäftsgeheimnisse Dritter und keine sonstigen Inhalte ein, zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Er nutzt die KI-Funktionen nur für Zwecke, die mit dem Aufbau und der Pflege seines Qualitätsmanagementsystems in Zusammenhang stehen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. 1.
    Der Anbieter stellt die Software im Bezahlplan mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Software am Übergabepunkt, dem Ausgang des Rechenzentrums in das Internet.
  2. 2.
    Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht:
    • angekündigte Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) durchführt,
    • dringende Wartungsarbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken,
    • Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere infolge höherer Gewalt, von Störungen des Internets oder öffentlicher Telekommunikationsnetze, von Angriffen Dritter sowie von Ausfällen von Diensten Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat,
    • Störungen, die auf Hardware, Software, Netzwerk oder Handlungen des Kunden oder seiner Nutzer zurückgehen.
  3. 3.
    Support leistet der Anbieter an Werktagen (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) während der Geschäftszeiten über die Supportfunktion in der Software oder per E-Mail an isolde@iso-ki.de. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten schuldet der Anbieter nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
  4. 4.
    Für den Free-Plan bestehen keine Zusagen zu Verfügbarkeit oder Support.

§ 7 Weiterentwicklung und Änderungen der Software

  1. 1.
    Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf sie ändern, erweitern oder einzelne Funktionen ersetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn die Kernfunktionen der Software – der geführte Aufbau des Qualitätsmanagementsystems, die Erstellung von QM-Dokumenten und die Ablage von Nachweisen – im Wesentlichen erhalten bleiben, oder wenn die Änderung aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen, wegen einer Revision der zugrunde liegenden Normen oder wegen Änderungen bei Drittanbietern erforderlich ist.
  2. 2.
    Schränkt der Anbieter Funktionen, die der Kunde im Bezahlplan nutzt, wesentlich ein, kündigt er dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Bezahlplan in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig.

§ 8 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

  1. 1.
    Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß für eigene interne Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen und seinen Nutzern die Nutzung in diesem Umfang zu ermöglichen.
  2. 2.
    Ein Projekt darf ausschließlich für das Qualitätsmanagementsystem eines einzigen Unternehmens genutzt werden. Für jedes weitere Unternehmen ist ein eigenes Projekt anzulegen. Die Nutzung der Software zur Erbringung von Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen für Dritte, insbesondere für Mandanten eines Beraters, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. 3.
    Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
    • die Software zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung technisch erforderlich ist, sie zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit nicht § 69e UrhG dies zwingend erlaubt,
    • die Software Dritten außerhalb seiner Nutzer zu überlassen, zu vermieten oder zugänglich zu machen,
    • automatisierte Zugriffe (etwa Bots, Crawler oder Skripte) auf die Software vorzunehmen, soweit sie nicht über ausdrücklich bereitgestellte Schnittstellen erfolgen,
    • Inhalte, Vorlagen, Kataloge, Strukturen, Texte oder KI-Anweisungen der Software systematisch auszulesen, zu kopieren oder zur Entwicklung oder zum Betrieb eines konkurrierenden Angebots zu verwenden,
    • Sicherheits-, Zugangs-, Zahlungs- oder Nutzungsbeschränkungen der Software zu umgehen oder zu testen; Sicherheitstests sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig,
    • die Software für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder rechtswidrige Inhalte einzustellen.
  4. 4.
    Alle Rechte an der Software, einschließlich der Vorlagen, Kataloge, Strukturen, Texte, Dokumentlayouts, KI-Anweisungen und des zugrunde liegenden Know-hows, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich dem Anbieter oder dessen Lizenzgebern zu.
  5. 5.
    An den QM-Dokumenten, die der Kunde mit der Software für sein Unternehmen erzeugt und herunterlädt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes und unwiderrufliches Recht, diese für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und im Rahmen seines Qualitätsmanagementsystems weiterzugeben, insbesondere an Zertifizierungsstellen, Kunden und Behörden. Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Ausgeschlossen ist es, die Dokumente oder die ihnen zugrunde liegenden Vorlagen und Strukturen als solche zu vermarkten oder Dritten als Vorlage anzubieten.

§ 9 Kundendaten und Datensicherung

  1. 1.
    Die Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte ein, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung an Subunternehmer, Sicherung und Darstellung der Kundendaten.
  2. 2.
    Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Betriebsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder andere Personen zulassen, zur Absicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Software verwenden.
  3. 3.
    Der Kunde ist für die Kundendaten allein verantwortlich. Er versichert, dass er zu ihrer Eingabe und Verarbeitung in der Software berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte und keine Geschäftsgeheimnisse. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Kundendaten inhaltlich zu prüfen.
  4. 4.
    Der Anbieter sichert die Kundendaten regelmäßig nach dem Stand der Technik. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, die für ihn wesentlichen Dokumente und Daten regelmäßig und insbesondere vor dem Ende des Bezahlplans über die Exportfunktionen der Software selbst zu sichern, etwa durch den Download einzelner Dokumente oder aller Dokumente.

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. 1.
    Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Jeder Nutzer erhält einen eigenen Zugang; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ändert der Kunde unverzüglich die betroffenen Passwörter und informiert den Anbieter.
  2. 2.
    Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Zugänge seiner Nutzer vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass er sie nicht zu vertreten hat. Er stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB einhalten. Der Kunde verwaltet die Zugänge und Rollen in seinen Projekten selbst und entzieht Personen, die nicht mehr berechtigt sind, unverzüglich den Zugang.
  3. 3.
    Der Kunde macht die für die Vergütung maßgeblichen Angaben, insbesondere die Zahl der Standorte und der Mitarbeitenden, vollständig und zutreffend und hält sie aktuell.
  4. 4.
    Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für die technischen Voraussetzungen der Nutzung, insbesondere für einen aktuellen Webbrowser und eine ausreichende Internetverbindung.
  5. 5.
    Der Kunde meldet Mängel und Störungen unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
  6. 6.
    Der Kunde bleibt für sein Qualitätsmanagementsystem verantwortlich, insbesondere für dessen Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung in seiner Organisation, für die Freigabe von Dokumenten sowie für die Durchführung interner Audits und Managementbewertungen.

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. 1.
    Für den Bezahlplan schuldet der Kunde je Projekt die Vergütung nach der bei der Bestellung gültigen Preisliste, die auf der Website und in der Software ausgewiesen ist. Der Grundpreis umfasst bis zu fünf Standorte und bis zu 100 Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten). Für jeden weiteren Standort und für jeden angefangenen weiteren Block von 100 Mitarbeitenden fällt ein Aufpreis an. Maßgeblich sind die vom Kunden in der Software hinterlegten Angaben.
  2. 2.
    Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. 3.
    Der Kunde kann zwischen zwei Zahlweisen wählen: der Vorauszahlung der Vergütung für jeweils zwölf Monate oder der monatlichen Abrechnung. Die Zahlweise ändert nichts an der Vertragslaufzeit nach § 13. Bei monatlicher Abrechnung ist die Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit geschuldet und wird dem Kunden in monatlichen Raten gestundet. Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird die restliche Vergütung bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit sofort fällig.
  4. 4.
    Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Sie wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit dem vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen; zur Verfügung stehen die im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsarten. Der Kunde stellt die Deckung des Zahlungsmittels sicher. Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen, trägt der Kunde.
  5. 5.
    Der Anbieter stellt Rechnungen ausschließlich elektronisch aus und übermittelt sie per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse; zusätzlich sind sie in der Software abrufbar. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form, insbesondere als PDF, zu. Soweit gesetzlich ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat vorgeschrieben ist, stellt der Anbieter Rechnungen in diesem Format aus. Der Kunde hält Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse für Rechnungen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktuell; Änderungen wirken für künftige Rechnungen.
  6. 6.
    Erhöht sich die Zahl der Standorte oder der Mitarbeitenden über den gebuchten Umfang hinaus, hat der Kunde die Angaben in der Software unverzüglich zu aktualisieren. Der Anbieter ist berechtigt, die zusätzliche Vergütung ab dem Zeitpunkt der Änderung anteilig zu berechnen. Verringern sich die maßgeblichen Angaben, wird dies ab dem nächsten Verlängerungszeitraum berücksichtigt; eine Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht. Hat der Kunde unzutreffende Angaben gemacht, darf der Anbieter die Differenz rückwirkend nachberechnen.
  7. 7.
    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde mehr als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen sperren. Die Zahlungspflicht bleibt von der Sperre unberührt. Der Anbieter hebt die Sperre auf, sobald die Rückstände ausgeglichen sind.
  8. 8.
    Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen. Er teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Bezahlplan zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens berücksichtigt.
  9. 9.
    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 12 Free-Plan

  1. 1.
    Der Free-Plan ist unentgeltlich und hat keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können ihn jederzeit in Textform kündigen.
  2. 2.
    Der Anbieter kann den Umfang des Free-Plans jederzeit ändern, einschränken oder den Free-Plan einstellen. Er informiert die betroffenen Kunden rechtzeitig vorher.
  3. 3.
    Der Anbieter darf Konten im Free-Plan, die seit mindestens zwölf Monaten nicht genutzt wurden, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen schließen und die zugehörigen Daten löschen.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. 1.
    Der Bezahlplan hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab seiner Freischaltung. Dies gilt für beide Zahlweisen.
  2. 2.
    Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Bezahlplan nicht spätestens zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit während der Vertragslaufzeit erklärt werden und wird zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit wirksam; das gilt auch bei monatlicher Abrechnung. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die Vergütung geschuldet.
  3. 3.
    Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann auch über die in der Software bzw. im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.
  4. 4.
    Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
    • der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsraten oder bei Vorauszahlung der Jahresvergütung entspricht, mehr als 30 Tage in Verzug ist,
    • der Kunde trotz Abmahnung in Textform wesentlich gegen § 8 Abs. 3 oder § 10 verstößt oder ein solcher Verstoß so schwer wiegt, dass dem Anbieter die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
    • der Kunde bei Vertragsschluss unzutreffende Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.
  5. 5.
    Kündigt der Anbieter aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter als pauschalen Schadensersatz die Vergütung verlangen, die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen, die mit 20 % dieser Vergütung angesetzt werden. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. 6.
    Mit dem Ende des Bezahlplans fällt das Projekt in den Free-Plan zurück; kostenpflichtige Funktionen, insbesondere die Erzeugung und der Download von Dokumenten, stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Im Voraus gezahlte Vergütung wird nicht erstattet, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, oder diese AGB sehen eine Erstattung ausdrücklich vor.
  7. 7.
    Ein Projekt mit laufendem Bezahlplan kann erst archiviert oder gelöscht werden, wenn der Bezahlplan beendet ist. Das Archivieren oder Löschen eines Projekts lässt bestehende Zahlungspflichten unberührt.

§ 14 Datenexport und Löschung nach Vertragsende

  1. 1.
    Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Dokumente und Daten vor dem Ende des Bezahlplans bzw. des Nutzungsvertrags über die Exportfunktionen der Software zu sichern. Ein Anspruch auf Herausgabe von Daten besteht nur im Umfang dieser Exportfunktionen und der Regelungen der AVV.
  2. 2.
    Nach der Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Anbieter die Kundendaten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Daten in technischen Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
  3. 3.
    Archivierte Projekte kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Archivierung wiederherstellen. Danach besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.

§ 15 Mängelrechte

  1. 1.
    Der Anbieter gewährleistet während der Laufzeit des Bezahlplans die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software. Er beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, durch die Bereitstellung einer Umgehungslösung oder durch die Bereitstellung einer neuen Version.
  2. 2.
    Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. 3.
    Der Kunde kann die Vergütung nicht durch Abzug mindern. Sein Anspruch auf Rückforderung zu viel gezahlter Vergütung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung bleibt unberührt.
  4. 4.
    Das Recht des Kunden zur Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  5. 5.
    Mängelrechte bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei Störungen, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung beruhen, und für KI-Ergebnisse, soweit diese den in § 5 beschriebenen Eigenschaften entsprechen.
  6. 6.
    Für den Free-Plan haftet der Anbieter für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.

§ 16 Haftung

  1. 1.
    Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. 2.
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. 3.
    In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung des Anbieters je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde für das betroffene Projekt in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
  4. 4.
    Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 9 Abs. 4 für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. 5.
    Soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde KI-Ergebnisse entgegen § 5 Abs. 2 ohne eigene Prüfung verwendet hat, und nicht für Nachteile aus einer nicht erteilten, eingeschränkten oder entzogenen Zertifizierung, aus Feststellungen in Audits oder aus Maßnahmen von Behörden oder Zertifizierungsstellen, die auf Inhalten des Qualitätsmanagementsystems des Kunden beruhen.
  6. 6.
    Im Free-Plan haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen des Absatzes 1.
  7. 7.
    Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  8. 8.
    Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

§ 17 Freistellung

  1. 1.
    Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Behörden, frei, die gegen den Anbieter wegen einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer oder wegen der Kundendaten geltend gemacht werden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  2. 2.
    Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr der Ansprüche nach Kräften.

§ 18 Sperrung von Zugängen

  1. 1.
    Der Anbieter darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn
    • konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung oder einen Verstoß gegen § 5 Abs. 6, § 8 Abs. 3 oder § 10 bestehen,
    • dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Software, der Systeme des Anbieters oder der Daten anderer Kunden erforderlich ist,
    • die Voraussetzungen des § 11 Abs. 7 vorliegen.
  2. 2.
    Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Maßnahme, berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich über die Sperre und ihren Grund, soweit dies die Gefahrenabwehr nicht gefährdet. Er hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Bei einer Sperre, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.

§ 19 Datenschutz

  1. 1.
    Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die der Kunde mit der Registrierung abschließt.
  2. 2.
    Soweit der Anbieter personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung und Abrechnung, gilt die Datenschutzerklärung.

§ 20 Vertraulichkeit

  1. 1.
    Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, sowie für Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten.
  2. 2.
    Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.

§ 21 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden mit Firma und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Präsentationen nennen. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 22 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei Dritten, großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsversorgung und Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgreich sind. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert ein solcher Umstand länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 23 Änderungen dieser AGB

  1. 1.
    Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, der Weiterentwicklung der Software nach § 7 oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist. Die Hauptleistungspflichten, insbesondere Vergütung, Vertragslaufzeit und Kernleistungen, werden auf diesem Weg nicht geändert.
  2. 2.
    Der Anbieter teilt dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder in der Software mit. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu ihrem Inkrafttreten in Textform widerspricht; der Anbieter weist in der Mitteilung auf diese Folge besonders hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen.
  3. 3.
    Der Anbieter kann die Zustimmung des Kunden zu geänderten AGB auch in der Software einholen. Die ausdrückliche Zustimmung geht der Genehmigungsfiktion nach Absatz 2 vor.

§ 24 Schlussbestimmungen

  1. 1.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. 2.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. 3.
    Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln.
  4. 4.
    Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen. Er teilt dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  5. 5.
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Mitteilungen des Anbieters an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
  6. 6.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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Oberländer Ufer 160
50968 Köln